(1) Die Hinweise und Darstellungen auf der Website des Anbieters unter der URL: https://infiniteleads.at (nachfolgend: Website) in Bezug auf die Erbringung von Leistungen durch den Anbieter stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern verkörpern nur eine Bestellaufforderung an die Kunden. (2)Für den Fall, dass individuell auf den Kunden abgestimmte Leistungen, Gegenstand eines möglichen Vertragsschlusses sind, wird der Anbieter dem Kunden nach Kontaktaufnahme ein individuelles Vertragsangebot erstellen und in Textform (per E-Mail) übersenden. Der Kunde kann das Angebot in Textform annehmen, wodurch der Vertrag mit den jeweils individuell vereinbarten Leistungen zustande kommt. (3)Den Parteien steht es frei, im Einzelfall abweichende Vereinbarungen für das Zustandekommen des Vertrages und/oder die Zahlungsabwicklung zu treffen.
(1) Sofern sich aus dem Angebot des Anbieters nichts anderes ergibt, verstehen sich alle Preise netto in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig. (2)Für die Leistungen des Anbieters, gelten die bei Vertragsschluss auf der Website jeweils aktuellen Informationen zu der Höhe der Vergütungen durch den Kunden (Preislisten). Der Kunde entrichtet die vereinbarte monatliche Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen des Anbieters über den Zahlungsdienstleister Stripe oder entsprechend im Einzelfall abweichender individueller Absprache der Parteien. (3)Wird als Vergütung eine monatliche Zahlung vereinbart, wird die Vergütung monatlich im Voraus bis zum vereinbarten Werktag eines jeden Monats fällig. Im ersten (1) Monat wird die Vergütung mit Abschluss des Vertrags gem. § 2 Abs. (2) bis (3) fällig. Wird der Vertrag nicht am ersten Tag eines Kalendermonates geschlossen, berechnet sich die für den ersten Monat zu entrichtende Vergütung anteilig nach den verbleibenden Tagen des Monats, beginnend mit dem auf die Bereitstellung der Software folgenden Tag. (4) Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter, nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. (5) Der Vergütungsanspruch des Anbieters, bleibt von einer Sperrung gem. § 3 Abs (4) unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn dem Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zusteht. (6) Im Falle eines Zahlungsverzuges werden gemäß § 456 UGB 9,2 %, über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, pro Jahr an Verzugszinsen verrechnet. (7) Für Mahnschreiben kann gemäß § 458 UGB ein Pauschalbetrag von EUR 40,00 pro Mahnschreiben geltend gemacht werden.
(1) Die Vergütung für die Leistung des Anbieters wird gemäß der technischen Aufgabenstellung bestimmt, die vom Kunden an den Anbieter in Textform übermittelt wird und als wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags gilt. Aus der übermittelten Aufgabenstellung sollen sich die wesentlichen Anforderungen an die Gestaltung der Website ergeben, dazu zählen insbesondere:
● Name der Gesellschaft und/ oder des Produkts, auf welches sich die Website bezieht;
● Hauptarten der Tätigkeit des Unternehmens des Kunden;
● Hauptziele und -aufgaben der Webseite (Web-Vertretung) sowie Hauptziele und -aufgaben für Design der Webseite mit ausführlicher Beschreibung (Marketingziele, PR-Ziele, Informationsziele, Imageziele, sonstige Ziele);
● Potenzieller Kundenkreis der Website;
● Gibt es bereits eine fertige (bereits verwendbare) Stil- und graphische Lösung, an die man sich im Design der Webseite halten soll? In welchem Maße sollte man sich an sie halten?
● Anforderungen (falls bereits vorhanden) oder Wünsche (falls noch nicht vorhanden) betreffend die Gestaltung der Website, wie z.B. zu Verwendung von Firmenlogos, Farbpalette, Bebilderung der Website und Verwendung von Werbeslogans;
● Angaben zu erworbenen oder gewünschten Domains für die Website
(2) Die Zahlung erfolgt wie folgt: Eine Vorauszahlung in Höhe von 100% der Gesamtkosten ist innerhalb von 14 Werktagen nach Vertragsschluss fällig. (3) Sollten während der im Vertrag vorgesehenen Arbeiten an der Website zusätzliche Leistungen erforderlich sein, die nicht in der technischen Aufgabenstellung aufgeführt sind, können diese Leistungen nur aufgrund einer zusätzlichen Vereinbarung und nach Vorauszahlung gemäß der Rechnung des Anbieters erbracht werden.
(1) Der Anbieter beginnt mit der Bearbeitung innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang der Vorauszahlung gemäß § 5 Abs. (2) dieser AGB. Es werden dem Kunden zunächst mindestens eine Designlösung als Entwürfe vorgeschlagen. Der Kunde wird dem Anbieter innerhalb einer im billigen Ermessen bestimmten angemessenen Frist eine Rückmeldung in Textform zum gelieferten Entwurf übermitteln. Für alle weiteren Designvorschläge des Anbieters ist eine zusätzliche Zahlung durch den Kunden gemäß Vereinbarung erforderlich. Der Start der Durchführungsphase erfolgt ab dem Tag, an dem der Kunde das Website-Design genehmigt. Der Anbieter wird die Website innerhalb einer zwischen den Parteien individuell abgestimmten Frist, jedoch erst nach Eingang der Vorauszahlung, fertigstellen. Sollte während der Durchführung der Aufgabe neues zusätzliches Material vom Kunden vorgelegt werden oder die technische Aufgabenstellung mit Zustimmung des Anbieters geändert werden, verlängern sich die Fristen für die Abgabe der Website entsprechend. Änderungen der Fristen, wie zum Beispiel zusätzliche Zeit für Nachbearbeitung, werden vom Anbieter per E-Mail bestätigt. Nach Abschluss der Arbeiten an der Website informiert der Anbieter den Kunden darüber. Der Kunde hat dann 5 Werktage Zeit, um die Website zu genehmigen oder Gründe für eine Ablehnung anzugeben. Gleichzeitig sind alle restlichen Rechnungen gemäß § 5 dieser AGB zu begleichen. (2)Der Anbieter wird die Leistungen gemäß der technischen Aufgabenstellung erbringen. Während der Website-Erstellung wird der Anbieter dem Kunden regelmäßig Zwischenergebnisse vorlegen, damit dieser die Einhaltung der vereinbarten Fristen und die Qualität der Arbeiten kontrollieren kann. Darüber hinaus wird der Anbieter den Entwurf der Website nach Rücksprache mit dem Kunden bei Bedarf innerhalb der technischen Aufgabenstellung anpassen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind und die Ziele des Projekts erreicht werden. (3)Der Anbieter kann die vereinbarten Leistungen vorzeitig erbringen, um den Projektzeitplan zu optimieren. Darüber hinaus hat der Anbieter das Recht, den Kunden zu einem Besprechungstermin einzuladen, falls dieser innerhalb einer vom Anbieter im billigen Ermessen bestimmten angemessenen Frist keinen Entwurf der Website bestätigt hat und keine Liste mit gewünschten Änderungen vorgelegt wurde oder keine Verlängerung der Frist für die Zustimmung innerhalb von 5 Werktagen vereinbart wurde. Lehnt der Kunde die Einladung zum Besprechungstermin ab oder reagiert nicht innerhalb von 14 Werktagen, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Website nach einem der vorgestellten Entwürfe zu erstellen oder den Vertrag zu kündigen. Die geleistete Vorauszahlung wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. (4)Des Weiteren wird der Anbieter keine weiteren vereinbarten Leistungen erbringen, wenn der Kunde die zur Website-Erstellung (Texte, Bilder, Grafiken) erforderlichen Daten nicht innerhalb der dafür gem. § 7 Abs. (1) bestimmten Frist bereitstellt. Im Falle dessen, dass die Erstellung der Website aufgrund des Versäumnisses des Kunden, die für die Websiteerstellung erforderlichen Daten beizubringen, durch den Anbieter nicht erstellt werden kann, erfolgt keine Rückerstattung der Vorauszahlung. (5) Der Anbieter behält sich außerdem das Recht vor, keine weiteren vereinbarten Leistungen zu erbringen oder Teilaufgaben auszuführen, falls der Kunde unberechtigt verlangt, die Leistungen über den in der technischen Aufgabenstellung festgelegten Umfang hinaus zu erbringen. (6)Der Anbieter kann die Leistungserbringung insoweit verweigern, wie die Verwendung von durch den Kunden zur Verfügung gestellten Daten und/oder sonstige Inhalte gegen geltende Gesetze, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstoßen würde. (7)Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für das vom Kunden gelieferte Material, weder während der Erstellung noch nach der Veröffentlichung der Website. (8)Der Anbieter ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen heranzuziehen, wenn dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. (9)Die Beschaffung des Domainnamens ist nicht Bestandteil der Leistungen des Anbieters.
(1)Der Kunde hat, sofern nicht anders mit dem Anbieter vereinbart, die Verpflichtung, innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsschluss alle erforderlichen Daten (Texte, Bilder, Grafiken usw.) für die Erstellung der Website bereitzustellen. (2)Die Entgegennahme der Leistung vom Anbieter erfolgt durch den Kunden per E-Mail oder im Internet.
(1)Der Kunde sichert zu, dass sämtliches von ihm geliefertes Material – insbesondere Fotos, Texte und Kartenausschnitte – frei von Rechten Dritter ist. Sollte ein Dritter gegenüber dem Anbieter Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung geltend machen, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde wird in diesem Fall die Verteidigung übernehmen und den Anbieter von allen Ansprüchen und Schäden auf erstes Anfordern hin freistellen. (2)Der Kunde gewährleistet, dass das von ihm bereitgestellte Material sowie dessen Veröffentlichung den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Sollte dem Anbieter aufgrund eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen rechtlich belangt werden, wird der Kunde unverzüglich informiert. Der Kunde wird in diesem Fall die Verteidigung übernehmen und den Anbieter von allen Ansprüchen und Schäden auf erstes Anfordern hin freistellen. (3) In den Fällen gem. § 8 Abs. (1) und (2) behält sich der Anbieter das Recht vor, den Zugang zur Website vorübergehend zu sperren, ohne dass dadurch der Anspruch auf Vergütung entfällt.
(1)Der Anbieter räumt dem Kunden mit der Ablieferung der jeweiligen Leistungen unter der Voraussetzung des vollständigen Ausgleichs sämtlicher Zahlungsforderungen an sämtlichen im Rahmen des Vertrages hergestellten und/oder im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erworbenen Leistungsergebnissen, d.h. urheberrechtlich geschützte Werke, Erkenntnisse, Know How und deren Verkörperungen, das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte sowie an Dritte frei übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, diese für alle bekannten Nutzungsarten und auch im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsarten zu nutzen und zu verwerten.
Insbesondere räumt der Anbieter dem Kunden folgende ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein: Das Recht der Vervielfältigung (insb. auf Datenträgern, Printformen), zur öffentlichen Zugänglichmachung (insb. Internetauftritte), Verbreitung (Original, Vervielfältigungsstücke), das Recht der Zurverfügungstellung auf Abruf, das Recht der öffentlichen Wiedergabe, das Bearbeitungs- und Veränderungsrecht (insb. Übersetzung), das Werberecht, das Senderecht (insb. analoge und/oder digitale Funksendungen), Datenbank- und Telekommunikationsrecht, Videogrammrecht, Synchronisationsrecht, Recht zur Werbung und Klammerteilauswertung, Drucknebenrecht. (2) Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung urheberrechtlich geschützter Werke und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken. (3)Der Kunde wird den Anbieter im Impressum der Website als Urheber der Website nennen.
(1) Der Anbieter wird Supportleistungen für Kunden stets auf dem neuesten Stand der bewährten Technik erbringen. Hierbei können allgemeine Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards wie ITIL und DIN berücksichtigt werden. Zusätzlich werden, sofern vorhanden, die spezifischen Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken des Kunden beachtet (2) Der Anbieter richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein:
● Per Telefon: +43676 58 22220
● Per E-Mail: [email protected]
Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. (3)Der Kunde hat Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Website unverzüglich in Textform gegenüber dem Anbieter zu melden. (4)Der Anbieter wird eingehende Meldungen des Kunden gem. § 10 Abs. (3) jeweils binnen angemessener Fristen, wie nachfolgend bearbeiten:
● Störungen, durch welche die Nutzung der Website unmöglich oder wesentlich beeinträchtigt wird:
Die Reaktionszeit des Anbieters beträgt 24 Stunden. Der Anbieter versucht die Störung innerhalb von 24 Stunden nach Erlangung der Kenntnis durch Meldung des Kunden und Auftragserteilung durch den Kunden nach Rücksprache zu beheben. Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.
● Störungen, die die Nutzung der Website für den gewöhnlichen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen:
Die Reaktionszeit des Anbieters beträgt 24 Stunden. Der Anbieter versucht, die Störung innerhalb von 24 Stunden nach Erlangung der Kenntnis durch Meldung des Kunden und Auftragserteilung durch den Kunden nach Rücksprache mit diesem durch den Anbieter behoben. Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.
● Störungen, welche das ordnungsgemäße Funktionieren der Website nicht beeinträchtigen:
Bei unerheblichen Störungen liegt die Reaktions- und die Behebungszeit im billigen Ermessen des Anbieter. Die vorbezeichneten Fristen zur Störungsbeseitigung durch den Anbieter verlängern sich um den Zeitraum des Bestehens des jeweiligen Hinderungsgrundes entsprechend, wenn der Anbieter die Störungsbeseitigung nicht möglich ist aus einem in der Risikosphäre des Kunden liegenden Grund, einem vom Anbieter anderweitig nicht zu vertretenden Grund oder höherer Gewalt.
Die Störungsbeseitigung gem. § 10 Abs. (4) wird im Rahmen eines 1st Level Support per Fernwartung, freigegebenen Chat oder telefonisch nach Wahl des Anbieters durchgeführt. (5)Der Kunde hat bei Meldung der Störung die Stufe der Kritikalität gem. § 10 Abs. (4), welche nach seiner Ansicht vorliegt, anzugeben. Die endgültige Entscheidung über die Stufe der Kritikalität liegt beim Anbieter und wird dem Kunden mitgeteilt. (6)Der Websitesupport durch den Anbieter ist von dem Kunden entsprechend der individuellen Vereinbarung zu vergüten. (7) Dem Kunden stehen die gesetzlichen Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit mit der Maßgabe der vorstehenden Vereinbarungen sowie § 11 zu.
(1)Der Anbieter stellt sicher, dass die entwickelte Website den vertraglichen Anforderungen entspricht und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Gebrauchstauglichkeit gemäß den vertraglichen oder üblichen Anforderungen beeinträchtigen. (2)Der Anbieter erfüllt die Gewährleistungspflicht durch Nachbesserung oder Bereitstellung eines fehlerfreien Programmstandes bzw. einer fehlerfreien Dokumentation. Sollte ein gemeldeter Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden, kann der Kunde die Rechte gemäß §§ 922 ff ABGB in Anspruch nehmen oder, nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung, die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter auf Kosten des Anbieters durchführen lassen. (3)Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstige Fehler zurückzuführen sind, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen. Die Regelungen unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt. (4)Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr und beginnt mit der endgültigen Abnahme der Website.
(1)Die Parteien können für die Zeit nach Ablieferung der Webseite und/oder einzelner Teile davon optional die Erbringung von Wartungs- und Pflegeleistungen für die Webseite durch den Anbieter vereinbaren. Auch die Wartung von Drittwebseiten kann vom Anbieter übernommen werden. Diese Art von Vereinbarungen wird ausschließlich nach individueller Absprache getroffen. (2)Die Wartungsverträge umfassen die Behebung von Funktionsstörungen sowie die gelegentliche Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer aktuellen Version. Zusätzliche Leistungen wie regelmäßige Wartungen können nach Bedarf individuell vereinbart werden. (3)Für die Wartung ist Voraussetzung, dass die zu pflegenden Inhalte mit den Systemen vom Anbieter kompatibel sind. Insbesondere könnten veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder eigenmächtige Änderungen des Kunden die Kompatibilität beeinträchtigen. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, obliegt es dem Kunden, diese selbst herzustellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder den Anbieter gesondert zu beauftragen, die Kompatibilität herzustellen. (4)Die Wartungsleistungen umfassen, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich technische Aktualisierungen der Webseite und keine inhaltlichen Anpassungen. Insbesondere obliegt es nicht dem Anbieter, das Impressum oder die Datenschutzerklärung zu aktualisieren.
(1) Auf Schadensersatz haftet der Anbieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung),; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. (2)Die sich aus § 13 Abs. (1) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Anbieter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht im Falle der Arglist oder im Falle der Garantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(1)Solange und soweit individuell nichts anderes mit dem Anbieter vereinbart ist, beginnt die Vertragslaufzeit mit Abschluss des Vertrags gem. § 14 Abs. (1). Der Vertrag endet nach der Abnahme der Leistungen gemäß dem Vertrag und nach der Vollendung der gegenseitigen Abrechnung.
● Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt den Vertragsparteien unbenommen, oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird. (2) Für den Kunden besteht ein wichtiger Grund ferner im Falle erheblicher Meinungsverschiedenheiten über die Bewertung des gestalterischen und funktionalen Nutzens der vom Anbieter vorgeschlagenen Entwürfen der Website. Unter erheblichen Meinungsverschiedenheiten versteht man eine kreative Differenz, die nicht ausgeglichen werden kann, sowie die Forderung des Kunden, mehr Änderungen vorzunehmen, als in der technischen Aufgabenstellung vorgesehen ist. (3)Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch eine der Parteien werden bereits erbrachte Leistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet, es sei denn, sie sind für den vertraglich vorgesehenen Zweck nicht verwertbar. (4)Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Wartungsverträge können mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Kalendermonats beendet werden.
(1) Parteien können entsprechend § 2 Abs. (2) und (3) die Erbringung von Online-Marketing-Leistungen durch den Anbieter gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vereinbaren. (2)Der Anbieter bietet dem Kunden Marketing-Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Website-Vermarktung, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung, Social-Media-Marketing und Content-Marketing, entsprechend den spezifischen Absprachen an. Die Einzelheiten zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen sind in der jeweiligen Angebotsbeschreibung des Anbieters festgelegt.
(1) Die Entgelte für die Leistungen des Anbieters richten sich nach den individuellen Vereinbarungen der Parteien, insbesondere nach den in der Angebotsbeschreibung beschriebenen Konditionen für die Leistungserbringung durch den Anbieter. (2)Sollte der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus § 17 nicht erfüllen, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen. (3)Der Anbieter ist dazu verpflichtet, die Interessen des Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und die Anweisungen des Kunden zu befolgen. (4)Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.
(1)Wenn der Kunde dem Anbieter Texte, Bilder oder andere Inhalte zur Verfügung stellt, muss er sicherstellen, dass diese Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzen. Der Anbieter ist nicht dazu verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte eigenständig rechtlich zu prüfen. Insbesondere wird dem Anbieter keine Markenrecherchen oder Schutzrechtsprüfungen für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte durchführen. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle spezifischen Anweisungen
bezüglich der herzustellenden Werke. (2)Der Kunde muss sicherstellen, dass alle für die Auftragserfüllung bereitgestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. Impressumsdaten, Grafiken usw.) und Zugänge vollständig und korrekt sind. Zudem hat der Kunde sicherzustellen, dass alle erteilten Anweisungen im Einklang mit geltendem Recht stehen. (3)Der Kunde wird dem Anbieter im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte und/ oder Behörden, insoweit die gem. § 17 Abs. (1) und (2) bezeichneten Garantien betroffen sind, von allen geltend gemachten Ansprüchen und Schäden auf erstes Anfordern hin freistellen und die Verteidigung übernehmen. (4)Der Kunde ist dafür verantwortlich, das notwendige Material für die Gestaltung der Webseite (z.B. Grafiken, Videos) zu beschaffen und dem Anbieter rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde dieses Material nicht bereitstellen und keine weiteren Anweisungen geben, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen urheberrechtlich unbedenkliches Bildmaterial von gängigen Anbietern (z.B. Stockfotos) verwenden oder Platzhalter auf der Website einfügen. (5)Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Verzugszeiten bei der Projektumsetzung, die durch verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen.
(1) Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden gewährt der Anbieter dem Kunden eine einfache Werknutzungsbewilligung an den entsprechenden Arbeitsergebnissen ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung. Weitergehende Rechte können durch eine individuelle vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegt werden. Das Werknutzungsrecht an den entsprechenden Arbeitsergebnissen verbleibt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, beim Anbieter. (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Allgemeines
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma InfiniteLeads (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, insoweit diese nichts anderes vorsehen und zwischen den Parteien keine abweichenden individuellen Vereinbarungen im Einzelfall getroffen werden. Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über Leistungen mit demselben Kunden des Anbieters, ohne dass der Kunde im Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden muss. Über Änderungen der AGB wird der Anbieter den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren. (2) Zentraler Gegenstand des Angebots des Anbieters sind Webdesign- bzw. Hosting (siehe dazu Ziff. II.) und Marketingleistungen (siehe dazu Ziff.III). Ferner sind je nach individueller Absprache weitere Leistungen des Anbieters möglich (siehe dazu Ziff. IV.). (3)Der Anbieter richtet sich mit seinen Angeboten ausschließlich an Unternehmer. Diese AGB gelten daher nicht für Verträge mit Verbrauchern. (4)Abweichende Vorschriften des Kunden des Anbieters, wie insbesondere AGB, gelten nicht, wenn der Anbieter diesen nicht schriftlich zugestimmt hat. Im Einzelfall mit Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. (5)Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, welche nach Vertragsschluss durch den Kunden gegenüber dem Anbieter abgegeben werden (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), sind für ihre Wirksamkeit in Textform abzugeben. (6)Der Anbieter ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Er wird in diesem Falle den Kunden in Textform unmissverständlich und deutlich darauf hinweisen. Dem Kunden steht nach erfolgter Änderung der AGB eine zweiwöchige Widerspruchsfrist zu. Wird der Widerspruch gegen die Änderung nicht in Text- oder Schriftform innerhalb von zwei Wochen nach der Information durch den Anbieter erhoben, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt.
§ 2 Vertragsschluss
(1)Die Hinweise und Darstellungen auf der Website des Anbieters unter der URL: https://infiniteleads.at (nachfolgend: Website) in Bezug auf die Erbringung von Leistungen durch den Anbieter stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern verkörpern nur eine Bestellaufforderung an die Kunden.
(2)Für den Fall, dass individuell auf den Kunden abgestimmte Leistungen, Gegenstand eines möglichen Vertragsschlusses sind, wird der Anbieter dem Kunden nach Kontaktaufnahme ein individuelles Vertragsangebot erstellen und in Textform (per E-Mail) übersenden. Der Kunde kann das Angebot in Textform annehmen, wodurch der Vertrag mit den jeweils individuell vereinbarten Leistungen zustande kommt.
(3)Den Parteien steht es frei, im Einzelfall abweichende Vereinbarungen für das Zustandekommen des Vertrages und/oder die Zahlungsabwicklung zu treffen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1)Sofern sich aus dem Angebot des Anbieters nichts anderes ergibt, verstehen sich alle Preise netto in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
(2)Für die Leistungen des Anbieters, gelten die bei Vertragsschluss auf der Website jeweils aktuellen Informationen zu der Höhe der Vergütungen durch den Kunden (Preislisten). Der Kunde entrichtet die vereinbarte monatliche Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen des Anbieters über den Zahlungsdienstleister Stripe oder entsprechend im Einzelfall abweichender individueller Absprache der Parteien.
(3)Wird als Vergütung eine monatliche Zahlung vereinbart, wird die Vergütung monatlich im Voraus bis zum vereinbarten Werktag eines jeden Monats fällig. Im ersten (1) Monat wird die Vergütung mit Abschluss des Vertrags gem. § 2 Abs. (2) bis (3) fällig. Wird der Vertrag nicht am ersten Tag eines Kalendermonates geschlossen, berechnet sich die für den ersten Monat zu entrichtende Vergütung anteilig nach den verbleibenden Tagen des Monats, beginnend mit dem auf die Bereitstellung der Software folgenden Tag.
(4)Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter, nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt.
(5)Der Vergütungsanspruch des Anbieters, bleibt von einer Sperrung gem. § 3 Abs. (4) unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn dem Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zusteht.
(6)Im Falle eines Zahlungsverzuges werden gemäß § 456 UGB 9,2 %, über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, pro Jahr an Verzugszinsen verrechnet.
(7)Für Mahnschreiben kann gemäß § 458 UGB ein Pauschalbetrag von EUR 40,00 pro Mahnschreiben geltend gemacht werden.
II. Erstellung, Hosting und Wartung von Websites
§ 4 Vertragsschluss/ Gegenstand des Vertrages
(1)Die Parteien können entsprechend § 2 Abs. (2) und (3) die Erbringung von Leistungen zur Erstellung und Wartung von Websites durch den Anbieter gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vereinbaren.
(2)Der Anbieter wird zunächst ein Konzept für die Website des Kunden entwerfen und dieses mittels Präsentationsmaterialien vorstellen. Sobald der Kunde dem Entwurf zugestimmt hat, wird der Anbieter auf Basis dieses Entwurfs die Website erstellen und im Internet veröffentlichen. Zusätzlich wird der Anbieter die Website bei den führenden Suchmaschinen anmelden.
(3)Sofern vereinbart, übernimmt der Anbieter auch die Bereitstellung (Hosting) der Website des Kunden:
a. Der Anbieter erbringt diese Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten (Website) über das Internet. Hierzu stellt er dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server zur Verfügung. Sofern vereinbart, kann der Kunde auf diesem Server selbstständig Inhalte bis zu einem bestimmten Umfang ablegen. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters.
b. Auf dem Server werden die Inhalte unter einer dem Kunden zugeteilten Internet-Domain zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen des Anbieters bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Anbieter betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Anbieter nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.
c. Der Online-Dienst des Anbieters wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb dem Kunden vom Anbieter nicht gewährleistet werden. Der Anbieter bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Anbieters stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen.
d. Der Anbieter erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 99%.
e. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Anbieter wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.
f. Der Anbieter ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen des Anbieters zu gewährleisten, so wird der Anbieter dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen rechtzeitig mitteilen. Der Kunde hat dem Anbieter in diesem Fall bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt mitzuteilen, ob er seine Inhalte rechtzeitig - das heißt bis spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt - zur Umstellung an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird. Verweigert der Kunde die Anpassung seiner Inhalte oder erklärt er sich hierzu nicht innerhalb vorgenannter Frist gegenüber dem Anbieter, kann der Anbieter das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt kündigen.
(4)Der Anbieter erbringt seine Leistung durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal oder Dienste. Dabei kann sich der Anbieter auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus dem Angebot des Anbieters nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Beratungsleistung.
§ 5 Vergütung und Leistungsablauf
(1)Die Vergütung für die Leistung des Anbieters wird gemäß der technischen Aufgabenstellung bestimmt, die vom Kunden an den Anbieter in Textform übermittelt wird und als wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags gilt. Aus der übermittelten Aufgabenstellung sollen sich die wesentlichen Anforderungen an die Gestaltung der Website ergeben, dazu zählen insbesondere:
● Name der Gesellschaft und/ oder des Produkts, auf welches sich die Website bezieht;
● Hauptarten der Tätigkeit des Unternehmens des Kunden;
● Hauptziele und -aufgaben der Webseite (Web-Vertretung) sowie Hauptziele und -aufgaben für Design der Webseite mit ausführlicher Beschreibung (Marketingziele, PR-Ziele, Informationsziele, Imageziele, sonstige Ziele);
● Potenzieller Kundenkreis der Website;
● Gibt es bereits eine fertige (bereits verwendbare) Stil- und graphische Lösung, an die man sich im Design der Webseite halten soll? In welchem Maße sollte man sich an sie halten?
● Anforderungen (falls bereits vorhanden) oder Wünsche (falls noch nicht vorhanden) betreffend die Gestaltung der Website, wie z.B. zu Verwendung von Firmenlogos, Farbpalette, Bebilderung der Website und Verwendung von Werbeslogans;
● Angaben zu erworbenen oder gewünschten Domains für die Website
(2)Die Zahlung erfolgt wie folgt: Eine Vorauszahlung in Höhe von 100% der Gesamtkosten ist innerhalb von 14 Werktagen nach Vertragsschluss fällig.
(3)Sollten während der im Vertrag vorgesehenen Arbeiten an der Website zusätzliche Leistungen erforderlich sein, die nicht in der technischen Aufgabenstellung aufgeführt sind, können diese Leistungen nur aufgrund einer zusätzlichen Vereinbarung und nach Vorauszahlung gemäß der Rechnung des Anbieters erbracht werden.
§ 6 Leistungserbringung
(1)Der Anbieter beginnt mit der Bearbeitung innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang der Vorauszahlung gemäß § 5 Abs. (2) dieser AGB. Es werden dem Kunden zunächst mindestens eine Designlösung als Entwürfe vorgeschlagen. Der Kunde wird dem Anbieter innerhalb einer im billigen Ermessen bestimmten angemessenen Frist eine Rückmeldung in Textform zum gelieferten Entwurf übermitteln. Für alle weiteren Designvorschläge des Anbieters ist eine zusätzliche Zahlung durch den Kunden gemäß Vereinbarung erforderlich. Der Start der Durchführungsphase erfolgt ab dem Tag, an dem der Kunde das Website-Design genehmigt. Der Anbieter wird die Website innerhalb einer zwischen den Parteien individuell abgestimmten Frist, jedoch erst nach Eingang der Vorauszahlung, fertigstellen. Sollte während der Durchführung der Aufgabe neues zusätzliches Material vom Kunden vorgelegt werden oder die technische Aufgabenstellung mit Zustimmung des Anbieters geändert werden, verlängern sich die Fristen für die Abgabe der Website entsprechend. Änderungen der Fristen, wie zum Beispiel zusätzliche Zeit für Nachbearbeitung, werden vom Anbieter per E-Mail bestätigt. Nach Abschluss der Arbeiten an der Website informiert der Anbieter den Kunden darüber. Der Kunde hat dann 5 Werktage Zeit, um die Website zu genehmigen oder Gründe für eine Ablehnung anzugeben. Gleichzeitig sind alle restlichen Rechnungen gemäß § 5 dieser AGB zu begleichen.
(2)Der Anbieter wird die Leistungen gemäß der technischen Aufgabenstellung erbringen. Während der Website-Erstellung wird der Anbieter dem Kunden regelmäßig Zwischenergebnisse vorlegen, damit dieser die Einhaltung der vereinbarten Fristen und die Qualität der Arbeiten kontrollieren kann. Darüber hinaus wird der Anbieter den Entwurf der Website nach Rücksprache mit dem Kunden bei Bedarf innerhalb der technischen Aufgabenstellung anpassen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind und die Ziele des Projekts erreicht werden.
(3)Der Anbieter kann die vereinbarten Leistungen vorzeitig erbringen, um den Projektzeitplan zu optimieren. Darüber hinaus hat der Anbieter das Recht, den Kunden zu einem Besprechungstermin einzuladen, falls dieser innerhalb einer vom Anbieter im billigen Ermessen bestimmten angemessenen Frist keinen Entwurf der Website bestätigt hat und keine Liste mit gewünschten Änderungen vorgelegt wurde oder keine Verlängerung der Frist für die Zustimmung innerhalb von 5 Werktagen vereinbart wurde. Lehnt der Kunde die Einladung zum Besprechungstermin ab oder reagiert nicht innerhalb von 14 Werktagen, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Website nach einem der vorgestellten Entwürfe zu erstellen oder den Vertrag zu kündigen. Die geleistete Vorauszahlung wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
(4)Des Weiteren wird der Anbieter keine weiteren vereinbarten Leistungen erbringen, wenn der Kunde die zur Website-Erstellung (Texte, Bilder, Grafiken) erforderlichen Daten nicht innerhalb der dafür gem. § 7 Abs. (1) bestimmten Frist bereitstellt. Im Falle dessen, dass die Erstellung der Website aufgrund des Versäumnisses des Kunden, die für die Websiteerstellung erforderlichen Daten beizubringen, durch den Anbieter nicht erstellt werden kann, erfolgt keine Rückerstattung der Vorauszahlung.
(5)Der Anbieter behält sich außerdem das Recht vor, keine weiteren vereinbarten Leistungen zu erbringen oder Teilaufgaben auszuführen, falls der Kunde unberechtigt verlangt, die Leistungen über den in der technischen Aufgabenstellung festgelegten Umfang hinaus zu erbringen.
(6)Der Anbieter kann die Leistungserbringung insoweit verweigern, wie die Verwendung von durch den Kunden zur Verfügung gestellten Daten und/oder sonstige Inhalte gegen geltende Gesetze, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstoßen würde.
(7)Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für das vom Kunden gelieferte Material, weder während der Erstellung noch nach der Veröffentlichung der Website.
(8)Der Anbieter ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen heranzuziehen, wenn dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
(9)Die Beschaffung des Domainnamens ist nicht Bestandteil der Leistungen des Anbieters.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1)Der Kunde hat, sofern nicht anders mit dem Anbieter vereinbart, die Verpflichtung, innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsschluss alle erforderlichen Daten (Texte, Bilder, Grafiken usw.) für die Erstellung der Website bereitzustellen.
(2)Die Entgegennahme der Leistung vom Anbieter erfolgt durch den Kunden per E-Mail oder im Internet.
§ 8 Rechtegarantie des Kunden/ Freistellung/ Sperrung der Website
(1)Der Kunde sichert zu, dass sämtliches von ihm geliefertes Material – insbesondere Fotos, Texte und Kartenausschnitte – frei von Rechten Dritter ist. Sollte ein Dritter gegenüber dem Anbieter Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung geltend machen, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde wird in diesem Fall die Verteidigung übernehmen und den Anbieter von allen Ansprüchen und Schäden auf erstes Anfordern hin freistellen.
(2)Der Kunde gewährleistet, dass das von ihm bereitgestellte Material sowie dessen Veröffentlichung den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Sollte dem Anbieter aufgrund eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen rechtlich belangt werden, wird der Kunde unverzüglich informiert. Der Kunde wird in diesem Fall die Verteidigung übernehmen und den Anbieter von allen Ansprüchen und Schäden auf erstes Anfordern hin freistellen.
(3)In den Fällen gem. § 8 Abs. (1) und (2) behält sich der Anbieter das Recht vor, den Zugang zur Website vorübergehend zu sperren, ohne dass dadurch der Anspruch auf Vergütung entfällt.
§ 9 Rechteeinräumung
(1)Der Anbieter räumt dem Kunden mit der Ablieferung der jeweiligen Leistungen unter der Voraussetzung des vollständigen Ausgleichs sämtlicher Zahlungsforderungen an sämtlichen im Rahmen des Vertrages hergestellten und/oder im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erworbenen Leistungsergebnissen, d.h. urheberrechtlich geschützte Werke, Erkenntnisse, Know-How und deren Verkörperungen, das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte sowie an Dritte frei übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, diese für alle bekannten Nutzungsarten und auch im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsarten zu nutzen und zu verwerten.
Insbesondere räumt der Anbieter dem Kunden folgende ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein: Das Recht der Vervielfältigung (insb. auf Datenträgern, Printformen), zur öffentlichen Zugänglichmachung (insb. Internetauftritte), Verbreitung (Original, Vervielfältigungsstücke), das Recht der Zurverfügungstellung auf Abruf, das Recht der öffentlichen Wiedergabe, das Bearbeitungs- und Veränderungsrecht (insb. Übersetzung), das Werberecht, das Senderecht (insb. analoge und/oder digitale Funksendungen), Datenbank- und Telekommunikationsrecht, Videogrammrecht, Synchronisationsrecht, Recht zur Werbung und Klammerteilauswertung, Drucknebenrecht.
(2)Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung urheberrechtlich geschützter Werke und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken.
(3)Der Kunde wird den Anbieter im Impressum der Website als Urheber der Website nennen.
§ 10 Support und Service-Level
(1)Der Anbieter wird Supportleistungen für Kunden stets auf dem neuesten Stand der bewährten Technik erbringen. Hierbei können allgemeine Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards wie ITIL und DIN berücksichtigt werden. Zusätzlich werden, sofern vorhanden, die spezifischen Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken des Kunden beachtet.
(2)Der Anbieter richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein:
● Per Telefon: +43676 58 22220
● Per E-Mail: [email protected]
Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
(3)Der Kunde hat Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Website unverzüglich in Textform gegenüber dem Anbieter zu melden.
(4)Der Anbieter wird eingehende Meldungen des Kunden gem. § 10 Abs. (3) jeweils binnen angemessener Fristen, wie nachfolgend bearbeiten:
● Störungen, durch welche die Nutzung der Website unmöglich oder wesentlich beeinträchtigt wird:
Die Reaktionszeit des Anbieters beträgt 24 Stunden. Der Anbieter versucht die Störung innerhalb von 24 Stunden nach Erlangung der Kenntnis durch Meldung des Kunden und Auftragserteilung durch den Kunden nach Rücksprache zu beheben. Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.
● Störungen, die die Nutzung der Website für den gewöhnlichen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen:
Die Reaktionszeit des Anbieters beträgt 24 Stunden. Der Anbieter versucht, die Störung innerhalb von 24 Stunden nach Erlangung der Kenntnis durch Meldung des Kunden und Auftragserteilung durch den Kunden nach Rücksprache mit diesem durch den Anbieter behoben. Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.
● Störungen, welche das ordnungsgemäße Funktionieren der Website nicht beeinträchtigen:
Bei unerheblichen Störungen liegt die Reaktions- und die Behebungszeit im billigen Ermessen des Anbieters.
Die vorbezeichneten Fristen zur Störungsbeseitigung durch den Anbieter verlängern sich um den Zeitraum des Bestehens des jeweiligen Hinderungsgrundes entsprechend, wenn der Anbieter die Störungsbeseitigung nicht möglich ist aus einem in der Risikosphäre des Kunden liegenden Grund, einem vom Anbieter anderweitig nicht zu vertretenden Grund oder höherer Gewalt.
Die Störungsbeseitigung gem. § 10 Abs. (4) wird im Rahmen eines 1st Level Support per Fernwartung, freigegebenen Chat oder telefonisch nach Wahl des Anbieters durchgeführt.
(5)Der Kunde hat bei Meldung der Störung die Stufe der Kritikalität gem. § 10 Abs. (4), welche nach seiner Ansicht vorliegt, anzugeben. Die endgültige Entscheidung über die Stufe der Kritikalität liegt beim Anbieter und wird dem Kunden mitgeteilt.
(6)Der Websitesupport durch den Anbieter ist von dem Kunden entsprechend der individuellen Vereinbarung zu vergüten.
(7)Dem Kunden stehen die gesetzlichen Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit mit der Maßgabe der vorstehenden Vereinbarungen sowie § 11 zu. § 11 Gewährleistung
(1)Der Anbieter stellt sicher, dass die entwickelte Website den vertraglichen Anforderungen entspricht und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Gebrauchstauglichkeit gemäß den vertraglichen oder üblichen Anforderungen beeinträchtigen.
(2)Der Anbieter erfüllt die Gewährleistungspflicht durch Nachbesserung oder Bereitstellung eines fehlerfreien Programmstandes bzw. einer fehlerfreien Dokumentation. Sollte ein gemeldeter Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden, kann der Kunde die Rechte gemäß §§ 922 ff ABGB in Anspruch nehmen oder, nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung, die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter auf Kosten des Anbieters durchführen lassen.
(3)Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstige Fehler zurückzuführen sind, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen. Die Regelungen unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
(4)Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr und beginnt mit der endgültigen Abnahme der Website.
§ 12 Wartung
(1)Die Parteien können für die Zeit nach Ablieferung der Webseite und/oder einzelner Teile davon optional die Erbringung von Wartungs- und Pflegeleistungen für die Webseite durch den Anbieter vereinbaren. Auch die Wartung von Drittwebseiten kann vom Anbieter übernommen werden. Diese Art von Vereinbarungen wird ausschließlich nach individueller Absprache getroffen.
(2)Die Wartungsverträge umfassen die Behebung von Funktionsstörungen sowie die gelegentliche Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer aktuellen Version. Zusätzliche Leistungen wie regelmäßige Wartungen können nach Bedarf individuell vereinbart werden.
(3)Für die Wartung ist Voraussetzung, dass die zu pflegenden Inhalte mit den Systemen vom Anbieter kompatibel sind. Insbesondere könnten veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder eigenmächtige Änderungen des Kunden die Kompatibilität beeinträchtigen. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, obliegt es dem Kunden, diese selbst herzustellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder den Anbieter gesondert zu beauftragen, die Kompatibilität herzustellen.
(4)Die Wartungsleistungen umfassen, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich technische Aktualisierungen der Webseite und keine inhaltlichen Anpassungen. Insbesondere obliegt es nicht dem Anbieter, das Impressum oder die Datenschutzerklärung zu aktualisieren.
§ 13 Haftung
(1)Auf Schadensersatz haftet der Anbieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung),; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2)Die sich aus § 13 Abs. (1) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Anbieter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht im Falle der Arglist oder im Falle der Garantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 14 Laufzeit und Beendigung
(1)Solange und soweit individuell nichts anderes mit dem Anbieter vereinbart ist, beginnt die Vertragslaufzeit mit Abschluss des Vertrags gem. § 14 Abs. (1). Der Vertrag endet nach der Abnahme der Leistungen gemäß dem Vertrag und nach der Vollendung der gegenseitigen Abrechnung.
● Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt den Vertragsparteien unbenommen, oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
(2)Für den Kunden besteht ein wichtiger Grund ferner im Falle erheblicher Meinungsverschiedenheiten über die Bewertung des gestalterischen und funktionalen Nutzens der vom Anbieter vorgeschlagenen Entwürfen der Website. Unter erheblichen Meinungsverschiedenheiten versteht man eine kreative Differenz, die nicht ausgeglichen werden kann, sowie die Forderung des Kunden, mehr Änderungen vorzunehmen, als in der technischen Aufgabenstellung vorgesehen ist.
(3)Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch eine der Parteien werden bereits erbrachte Leistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet, es sei denn, sie sind für den vertraglich vorgesehenen Zweck nicht verwertbar.
(4)Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Wartungsverträge können mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Kalendermonats beendet werden.
III. Online-Marketing
§ 15 Vertragsschluss/ Gegenstand des Vertrages
(1)Die Parteien können entsprechend § 2 Abs. (2) und (3) die Erbringung von Online-Marketing-Leistungen durch den Anbieter gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vereinbaren.
(2)Der Anbieter bietet dem Kunden Marketing-Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Website-Vermarktung, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung, Social-Media-Marketing und Content-Marketing, entsprechend den spezifischen Absprachen an. Die Einzelheiten zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen sind in der jeweiligen Angebotsbeschreibung des Anbieters festgelegt.
§ 16 Vergütung und Leistungsablauf
(1)Die Entgelte für die Leistungen des Anbieters richten sich nach den individuellen Vereinbarungen der Parteien, insbesondere nach den in der Angebotsbeschreibung beschriebenen Konditionen für die Leistungserbringung durch den Anbieter.
(2)Sollte der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus § 17 nicht erfüllen, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.
(3)Der Anbieter ist dazu verpflichtet, die Interessen des Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und die Anweisungen des Kunden zu befolgen.
(4)Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 17 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1)Wenn der Kunde dem Anbieter Texte, Bilder oder andere Inhalte zur Verfügung stellt, muss er sicherstellen, dass diese Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzen. Der Anbieter ist nicht dazu verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte eigenständig rechtlich zu prüfen. Insbesondere wird dem Anbieter keine Markenrecherchen oder Schutzrechtsprüfungen für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte durchführen. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle spezifischen Anweisungen bezüglich der herzustellenden Werke.
(2)Der Kunde muss sicherstellen, dass alle für die Auftragserfüllung bereitgestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. Impressumsdaten, Grafiken usw.) und Zugänge vollständig und korrekt sind. Zudem hat der Kunde sicherzustellen, dass alle erteilten Anweisungen im Einklang mit geltendem Recht stehen.
(3)Der Kunde wird dem Anbieter im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte und/ oder Behörden, insoweit die gem. § 17 Abs. (1) und (2) bezeichneten Garantien betroffen sind, von allen geltend gemachten Ansprüchen und Schäden auf erstes Anfordern hin freistellen und die Verteidigung übernehmen.
(4)Der Kunde ist dafür verantwortlich, das notwendige Material für die Gestaltung der Webseite (z.B. Grafiken, Videos) zu beschaffen und dem Anbieter rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde dieses Material nicht bereitstellen und keine weiteren Anweisungen geben, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen urheberrechtlich unbedenkliches Bildmaterial von gängigen Anbietern (z.B. Stockfotos) verwenden oder Platzhalter auf der Website einfügen.
(5)Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Verzugszeiten bei der Projektumsetzung, die durch verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen.
§ 18 Rechteeinräumung/ Einwilligung für Eigenwerbung
(1)Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden gewährt der Anbieter dem Kunden eine einfache Werknutzungsbewilligung an den entsprechenden Arbeitsergebnissen ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung. Weitergehende Rechte können durch eine individuelle vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegt werden. Das Werknutzungsrecht an den entsprechenden Arbeitsergebnissen verbleibt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, beim Anbieter.
(2)Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Bewerbung der eigenen Leistungen (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere darf der Anbieter mit der Geschäftsbeziehung zum Kunden werben und auf allen erstellten Werbemitteln sowie bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgelt zusteht.
§ 19 Abnahme
Wenn Werkleistungen den Gegenstand des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags bilden, kann der Anbieter eine Abnahme in Text- oder Schriftform verlangen. Die Abnahmevorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben hiervon unberührt. Die Abnahmefrist gemäß § 377 UGB iVm § 381 Abs 2 UGB beträgt zwei Wochen ab der Mitteilung über die Fertigstellung des Werks und dessen Ablieferung beim Kunden, es sei denn, besondere Umstände machen eine längere Frist notwendig. In diesem Fall wird der Anbieter den Kunden entsprechend informieren. Reagiert der Kunde innerhalb dieser Frist nicht oder verweigert die Abnahme nicht aufgrund eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.
§ 20 Gewährleistung
Ein unerheblicher Mangel begründet keine Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln. Der Anbieter hat das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche und andere Forderungen beträgt ein (1) Jahr; diese verkürzte Frist gilt jedoch nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Anbieter entstehen. Die Verjährung beginnt nicht von Neuem zu laufen, wenn im Zuge der Mängelbeseitigung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Weiteren bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt. Die Rechte des Kunden aus der Gewährleistung sowie die Ansprüche aus einer Preisminderung oder Vertragsauflösung verjähren im Sinne des § 933 Abs 3 ABGB binnen drei Monaten nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.
§ 21 Haftung
Für die Haftung im Rahmen des Leistungserbringung gem. Ziff. III dieser AGB gilt § 13 entsprechend.
IV. Weitere Leistungen
§ 22 Vertragsschluss/ Gegenstand des Vertrages
(1)Die Parteien können entsprechend § 2 Abs. (2) und (3) die Erbringung von weiteren Leistungen durch den Anbieter gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vereinbaren.
(3)Der Anbieter bietet dem Kunden im Einzelfall nach individueller Absprache weitere Leistungen im Bereich Webdesign (z.B. Gestaltung von Kundenkarten) sowie Datenschutz (z.B. Gestaltung von Cookie-Bannern) an. Die Einzelheiten zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen sind in der jeweiligen Angebotsbeschreibung vom Anbieter festgelegt.
§ 23 Weitere Regelungen
Die Regelungen der §§ 16 bis 21 gelten im Rahmen der Erbringung der Leistungen entsprechend.
V. Vertraulichkeit/ Schlussbestimmungen
§ 24 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige geschäftliche oder betriebliche Tatsachen des Vertragspartners, vertraulich zu behandeln. Die Parteien werden in diesem Sinne Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie betriebliche Angelegenheiten vertraulicher Natur, die als solche von den Parteien schriftlich, textlich oder mündlich bezeichnet werden oder aber offensichtlich als solche erkennbar sind, geheim halten und ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Partei dritten Personen nicht zugänglich zu machen. Die Parteien werden die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen in diesem Sinne haben, auferlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des jeweiligen Vertrags hinaus. Die Parteien verpflichten sich angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des § 26b Abs 1 Z 3 UWG zu ergreifen, um Geschäftsgeheimnisse zu schützen.
§ 25 Schlussbestimmungen
(1)Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist das sachlich zuständige Gericht für den Bezirk Bruck an der Leitha (Niederösterreich). Die Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Österreich. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.
(2)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des jeweiligen Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Bewerbung der eigenen Leistungen (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere darf der Anbieter mit der Geschäftsbeziehung zum Kunden werben und auf allen erstellten Werbemitteln sowie bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgelt zusteht.
Wenn Werkleistungen den Gegenstand des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags bilden, kann der Anbieter eine Abnahme in Text- oder Schriftform verlangen. Die Abnahmevorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben hiervon unberührt. Die Abnahmefrist gemäß § 377 UGB iVm § 381 Abs 2 UGB beträgt zwei Wochen ab der Mitteilung über die Fertigstellung des Werks und dessen Ablieferung beim Kunden, es sei denn, besondere Umstände machen eine längere Frist notwendig. In diesem Fall wird der Anbieter den Kunden entsprechend informieren. Reagiert der Kunde innerhalb dieser Frist nicht oder verweigert die Abnahme nicht aufgrund eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.
Ein unerheblicher Mangel begründet keine Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln. Der Anbieter hat das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche und andere Forderungen beträgt ein (1) Jahr; diese verkürzte Frist gilt jedoch nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Anbieter entstehen. Die Verjährung beginnt nicht von Neuem zu laufen, wenn im Zuge der Mängelbeseitigung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Weiteren bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt. Die Rechte des Kunden aus der Gewährleistung sowie die Ansprüche aus einer Preisminderung oder Vertragsauflösung verjähren im Sinne des § 933 Abs 3 ABGB binnen drei Monaten nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Für die Haftung im Rahmen des Leistungserbringung gem. Ziff. III dieser AGB gilt § 13 entsprechend.
(1) Die Parteien können entsprechend § 2 Abs. (2) und (3) die Erbringung von weiteren Leistungen durch den Anbieter gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vereinbaren. (3) Der Anbieter bietet dem Kunden im Einzelfall nach individueller Absprache weitere Leistungen im Bereich Webdesign (z.B. Gestaltung von Kundenkarten) sowie Datenschutz (z.B. Gestaltung von Cookie Bannern) an. Die Einzelheiten zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen sind in der jeweiligen Angebotsbeschreibung vom Anbieter festgelegt.
Die Regelungen der §§ 16 bis 21 gelten im Rahmen der Erbringung der Leistungen entsprechend.
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige geschäftliche oder betriebliche Tatsachen des Vertragspartners, vertraulich zu behandeln. Die Parteien werden in diesem Sinne Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie betriebliche Angelegenheiten vertraulicher Natur, die als solche von den Parteien schriftlich, textlich oder mündlich bezeichnet werden oder aber offensichtlich als solche erkennbar sind, geheim halten und ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Partei dritten Personen nicht zugänglich zu machen. Die Parteien werden die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen in diesem Sinne haben, auferlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des jeweiligen Vertrags hinaus. Die Parteien verpflichten sich angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des § 26b Abs 1 Z 3 UWG zu ergreifen, um Geschäftsgeheimnisse zu schützen.
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist das sachlich zuständige Gericht für den Bezirk Bruck an der Leitha (Niederösterreich). Die Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Österreich. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des jeweiligen Vertrags unwirksam sein,
berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
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